AHB-Anerkennung, AR-Verfahren, Erweiterte Anerkennung, Versorgungsvertrag, Kooperationen
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Versorgungsverträge

AHB-Anerkennung:
Für Orthopädie und Neurologie durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (DRV-Bund) in Berlin

AR-Verfahren:
Barmer-Ersatzkasse, Hamburg-Münchner Ersatzkasse, Hanseatische Ersatzkasse

Erweiterte Anerkennung
Ambulant/teilstationäre Rehabilitation.

Versorgungsvertrag:
Gemäß § 111 Abs. 3 SGB V mit den Verbänden der Krankenkassen.
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Kooperation der Allianz mit der Klinik Hoher Meissner

Die Klinik Hoher Meißner hat einen Kooperationsvertrag mit der Allianz Private Krankenversicherungs AG geschlossen. Die Klinik führt Anschlussheilverfahren in der Indikation Orthopädie durch. Die Behandlung von degenerativ-rheumatischen Krankheiten und Zustand nach Operation und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen wird für die private Krankenkasse durchgeführt. Als Privatpatienten erhalten die Allianz Versicherten auch einen besonderen Service. Neben der guten medizinischen Versorgung, Diagnostik, Therapie und Unterbringung mit Verpflegung erhalten die Privatversicherten der Allianz die Chefarztbehandlung, Karten für die Kurhessen-Therme, außerdem Blumen und Obst als Begrüßung auf dem Zimmer.

Formulare

... zur Übernahme der Kosten der Rehabilitation durch den entsprechenden Kostenträger finden Sie hier als PDF-Dokumente:

 

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