

Claudia Bieling
Bad Sooden-Allendorf. Ein Schlaganfall - und
nichts ist mehr, wie es einmal war. Plötzlich ist der Kranke nicht
mehr fähig, für sich zu entscheiden. Welche Möglichkeiten es dann
auch für Angehörige gibt, darum ging es in der Veranstaltung
"Patientenbetreuung, Patientenverfügung, Patiententestament" in der
Klinik Hoher Meissner.
Das Interesse war groß: 90 Personen füllten den Saal. Nach der
Begrüßung durch Dr. Carsten Schröter, Chefarzt der Neurologischen
Abteilung, stellte Rolf Bariè, Rechtsanwalt und Notar, die
juristische Sicht kritisch dar, und äußerte seine Skepsis zum
Betreuungsverfahren. Bei Einführung des Betreuungsgesetztes 1992
gab es in Deutschland 100 000 Erwachsene, die unter Vormundschaft
standen, aktuell sind es 1,3 Millionen Menschen. Als Ursache sieht
Bariè, dass sich die Familien auflösen, weniger nahe Angehörige
Verantwortung übernehmen können. Wenn keine Patientenverfügung oder
Vorsorgevollmacht existieren, muss gerichtlich ein Betreuer
gestellt werden. Sind Angehörige nicht bereit, wird en
Berufsbetreuer bestellt. Besondere Kenntnisse und Qualifikationen
müssten dafür nicht vorgelegt werden, so der Rechtsanwalt. Es sei
leicht die Genehmigung zu erhalten, als Betreuer fungieren zu
können, als einen Würstchenstand zu eröffnen, so Bariè.
Aus diesem Grunde riet er, das Eintreten einer solchen Situation zu
vermeiden, indem eine Vorsorgevollmacht, mit einer
Patientenverfügung -möglichst handgeschrieben oder gar notarisch
beglaubigt- ausgeschrieben wird. Wichtig ist es, festzulegen, wie
bei schweren Erkrankungen am Rande zum Tod verfahren werden soll,
auch in wie weit lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt oder
darauf verzichtet werden sollten.
Dr. Jörn Studt, Oberarzt im Kreiskrankenhaus
Witzenhausen und leitender Notarzt, betonte, dass Betreuer oder
Bevollmächtigter nicht nach eigenem Ermessen für den Erkrankten
entscheiden dürfen. Maßgeblich sei der Wille des Patienten. Klare
frühzeitig getroffene Absprachen -selbst für das Leben im
Grenzbereich zum Tod- seien notwendig und wichtig. Dr. Studt
betonte, dass jeder Eingriff beim Patienten eine Körperverletzung
darstellt, wenn nicht ausdrücklich Einwilligung vorliegt. Studt
zeigte auch an Beispielen auf, welche Probleme für Ärzte aus
solchen Vollmachten entstehen können:
Er führt den Mann an, der nach einer Zechtour über die Kesperkirmes
alkoholintoxiziert, komatös und mit gestörter Atmung in die Klinik
aufgenommen wird. Weil er in seiner Vorsorgevollmacht verfügt hat,
dass er nicht beatmet werden möchte, kann er eigentlich in diesem
nur vorübergehenden lebensbedrohlichen Zustand nicht beatmet und
gerettet werden, obwohl er 48 Stunden später nur noch einen "Kater"
hätte.
Claudia Bieling, Leiterin des Hospizdienstes Bad Sooden-Allendorf
verteilte die christliche Patientenverfügung und stellte sie in
Grundzügen dar. Sie enthält Informationen und Formulare, die in
diese Form genutzt oder als Vorlage dienen können. Kleine Ausweise
sind beigefügt. Ein Exemplar sollte bei einer Vertrauensperson und
beim Hausarzt liegen.
Pastorin Katrin Wienhold-Hocke empfahl, mit den Angehörigen genau
zu besprechen, welche Wünsche man an den eigenen Tod hat, was beim
Sterben geschehen und was unterlassen werden soll. Sie sagte, dass
es für Christen dazugehöre, zu helfen, aber auch im Bedarfsfall auf
andere angewiesen zu sein und die Hilfe anderer anzunehmen.
(NH/FOTO: NH)
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Aktualisiert am 24.02.2009