Die Klinik im Pressespiegel, eine Übersicht: Die Psyche spielt eine große Rolle Der Psychologe Jürgen K. Baum leitet den Bereich Verhaltensmedizin / Psychotherapie an der Reha-Klinik Hoher Meissner in Bad Sooden-Allendorf. (Schrot & Korn , bio verlag gmbh 9.10.2008) Nicht nur die Lage ist top (HNA vom 10.09.2008) Noch ist Heilung unmöglich (HNA vom 23.04.2008) Reha ist die Basis (HNA, 02. April 2008), Bad Sooden-Allendorf.
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Großes Interesse am Thema Patientenverfügung und -testament

Juristen, Ärzte, Pfarrer und Hospiz-Verantwortliche informieren in der Klinik Hoher Meissner über Patientenvollmachten
(HNA, 26.07.2002)

Bad Sooden-Allendorf. Ein Schlaganfall - und nichts ist mehr, wie es einmal war. Plötzlich ist der Kranke nicht mehr fähig, für sich zu entscheiden. Welche Möglichkeiten es dann auch für Angehörige gibt, darum ging es in der Veranstaltung "Patientenbetreuung, Patientenverfügung, Patiententestament" in der Klinik Hoher Meissner.
Das Interesse war groß: 90 Personen füllten den Saal. Nach der Begrüßung durch Dr. Carsten Schröter, Chefarzt der Neurologischen Abteilung, stellte Rolf Bariè, Rechtsanwalt und Notar, die juristische Sicht kritisch dar, und äußerte seine Skepsis zum Betreuungsverfahren. Bei Einführung des Betreuungsgesetztes 1992 gab es in Deutschland 100 000 Erwachsene, die unter Vormundschaft standen, aktuell sind es 1,3 Millionen Menschen. Als Ursache sieht Bariè, dass sich die Familien auflösen, weniger nahe Angehörige Verantwortung übernehmen können. Wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht existieren, muss gerichtlich ein Betreuer gestellt werden. Sind Angehörige nicht bereit, wird en Berufsbetreuer bestellt. Besondere Kenntnisse und Qualifikationen müssten dafür nicht vorgelegt werden, so der Rechtsanwalt. Es sei leicht die Genehmigung zu erhalten, als Betreuer fungieren zu können, als einen Würstchenstand zu eröffnen, so Bariè.
Aus diesem Grunde riet er, das Eintreten einer solchen Situation zu vermeiden, indem eine Vorsorgevollmacht, mit einer Patientenverfügung -möglichst handgeschrieben oder gar notarisch beglaubigt- ausgeschrieben wird. Wichtig ist es, festzulegen, wie bei schweren Erkrankungen am Rande zum Tod verfahren werden soll, auch in wie weit lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt oder darauf verzichtet werden sollten.

Dr. Jörn Studt, Oberarzt im Kreiskrankenhaus Witzenhausen und leitender Notarzt, betonte, dass Betreuer oder Bevollmächtigter nicht nach eigenem Ermessen für den Erkrankten entscheiden dürfen. Maßgeblich sei der Wille des Patienten. Klare frühzeitig getroffene Absprachen -selbst für das Leben im Grenzbereich zum Tod- seien notwendig und wichtig. Dr. Studt betonte, dass jeder Eingriff beim Patienten eine Körperverletzung darstellt, wenn nicht ausdrücklich Einwilligung vorliegt. Studt zeigte auch an Beispielen auf, welche Probleme für Ärzte aus solchen Vollmachten entstehen können:
Er führt den Mann an, der nach einer Zechtour über die Kesperkirmes alkoholintoxiziert, komatös und mit gestörter Atmung in die Klinik aufgenommen wird. Weil er in seiner Vorsorgevollmacht verfügt hat, dass er nicht beatmet werden möchte, kann er eigentlich in diesem nur vorübergehenden lebensbedrohlichen Zustand nicht beatmet und gerettet werden, obwohl er 48 Stunden später nur noch einen "Kater" hätte.
Claudia Bieling, Leiterin des Hospizdienstes Bad Sooden-Allendorf verteilte die christliche Patientenverfügung und stellte sie in Grundzügen dar. Sie enthält Informationen und Formulare, die in diese Form genutzt oder als Vorlage dienen können. Kleine Ausweise sind beigefügt. Ein Exemplar sollte bei einer Vertrauensperson und beim Hausarzt liegen.
Pastorin Katrin Wienhold-Hocke empfahl, mit den Angehörigen genau zu besprechen, welche Wünsche man an den eigenen Tod hat, was beim Sterben geschehen und was unterlassen werden soll. Sie sagte, dass es für Christen dazugehöre, zu helfen, aber auch im Bedarfsfall auf andere angewiesen zu sein und die Hilfe anderer anzunehmen.
(NH/FOTO: NH)

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